Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO im Hinweisgebersystem der Brauerei Schimpfle GmbH & Co. KG, Hauptstraße 16, 86459 Gessertshausen

1. Eigenverantwortliche Stellen im Hinweisgebersystem

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind:

Für den Bereich der Entgegennahme der Hinweise, Anwendungsbereichs- und Stichhaltigkeitsprüfung der Hinweisgeberbeauftragte Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schmid, Rechtsanwälte Schmid Frank PartG, Katharinengasse 11B, 86150 Augsburg,

und getrennt davon für die Folgemaßnahmen die

Brauerei Schimpfle GmbH & Co. KG, Hauptstraße 16, 86459 Gessertshausen

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz im Hinweisgebersystem der Brauerei Schimpfle GmbH haben, können Sie auch unter dem Stichwort "Datenschutz im Hinweisgebersystem" Kontakt (datenschutz@brauerei-schimpfle.de) mit unserem Datenschutzbeauftragten aufnehmen.

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (Art. 13 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO)

Gemäß § 10 Satz 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verarbeiten der Hinweisgeberbeauftragte und davon getrennt die beteiligten Personen der internen Meldestelle der Brauerei Schimpfle GmbH in den Folgemaßnahmen im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO  zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Gemäß § 10 Satz 2 HinSchG ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 DSGVO zulässig, wenn dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.

Diese Aufgaben umfassen den Schutz von hinweisgebenden Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an den Hinweisgeberbeauftragten als Meldestelle der Brauerei Schimpfle GmbH melden und dann in der Brauerei Schimpfle GmbH im Rahmen der Folgemaßnahmen weiterverarbeitet werden, sofern die hinweisgebende Person die Einwilligung zur Weitergabe der Identität erteilt hat, sowie den Schutz der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und sonstiger Personen, die von einer Meldung betroffen sind (vgl. § 1 HinSchG).  

Dieser Schutz beinhaltet zunächst die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen durch den Hinweisgeberbeauftragten. Hierunter fallen das Errichten und Betreiben von Meldekanälen nach §§ 12 und 14 HinSchG und die Dokumentation von Meldungen gemäß § 11 HinSchG, das Prüfen der Stichhaltigkeit von Meldungen und das Führen des weiteren Verfahrens nach §§ 16 f. HinSchG einschließlich der Erteilung der Eingangsbestätigung und der Rückmeldung. Die Brauerei Schimpfle GmbH hat weder tatsächliche noch rechtliche Einflussnahmemöglichkeit auf diese Verarbeitung, insbesondere ist sie nicht berechtigt, Herausgabe von personenbezogenen Daten zu verlangen.

Die Folgemaßnahmen im Sinne von § 18 HinSchG werden von den beteiligten Personen der Brauerei Schimpfle GmbH ergriffen.  

Zuletzt schließt die Meldestelle der Brauerei Schimpfle GmbH das Verfahren ab und teilt der hinweisgebenden Person das Ergebnis der durch die Meldung ausgelösten Untersuchungen mit.

3. Verarbeitung der Daten für einen anderen Zweck (Artikel 13 Absatz 3 DSGVO)

Die Daten werden nur für die unter Ziffer 1. genannten Zwecke verarbeitet, für die sie erhoben wurden.

4. Kategorien von Empfängern der Daten (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO)

Gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 HinSchG hat der Hinweisgeberbeauftragte als Meldestelle der Brauerei Schimpfle GmbH die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Personen, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren.  

Eine Weitergabe der Identität der hinweisgebenden Person an die interne Meldestelle erfolgt nur nach deren Einwilligung.

Gleichermaßen haben die beteiligten Personen in den Folgemaßnahmen die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Personen, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und der sonstigen in der Meldung genannten Personen zu wahren.

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich von der Meldestelle und beteiligten Personen in den Folgemaßnahmen nicht offengelegt werden. Ausnahmen sind in § 9 HinSchG  ausdrücklich geregelt und an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Im Rahmen der Datenverarbeitungstätigkeit von Meldestelle und beteiligten Personen in den Folgemaßnahmen können, wenn die Voraussetzungen des § 9 HinSchG vorliegen, personenbezogene Daten an folgende Empfänger weitergeleitet werden:

- im Hinblick auf die hinweisgebende Person

- im Hinblick auf Personen, die Gegenstand einer Meldung sind

- im Hinblick auf sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind

5. Übermittlung von Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO)

Personenbezogene Daten werden nicht an Drittländer (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation (Artikel 44 ff. DSGVO) übermittelt.

6. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO)

Die Dokumentation der Hinweise wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gemäß § 11 Absatz 5 HinSchG gelöscht. Die Dokumentation kann im Einzelfall länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

7. Bereitstellung personenbezogener Daten (Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe e DSGVO)

Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich. Der Hinweisgeberbeauftragte als Meldestelle der Brauerei Schimpfle GmbH bearbeitet auch anonym eingehende Meldungen.  

Wenn die hinweisgebende Person ihre Meldung anonym abgibt und keine Kontaktmöglichkeit angibt, hat der Hinweisgeberbeauftragte als Meldestelle keine Möglichkeit, die hinweisgebende Person bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und ggf. über das Ergebnis der Prüfung in Kenntnis zu setzen.

Im Fall einer Offenlegung kann sich die hinweisgebende Person, wenn sie keine Kontaktmöglichkeit angibt, auch nicht darauf berufen, dass keine geeigneten Folgemaßnahmen ergriffen wurden oder, dass sie keine Rückmeldung über das Ergreifen solcher Folgemaßnahmen erhalten hat. Eine geschützte Offenlegung von Informationen aus diesen Gründen ist dann nicht möglich.

8. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

(a) Im Rahmen der Datenverarbeitungstätigkeit „Entgegennahme, Bearbeitung und Beratung“ werden vom Hinweisgeberbeauftragten als Meldestelle voraussichtlich folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

- im Hinblick auf die hinweisgebende Person

-im Hinblick auf Personen, die Gegenstand einer Meldung sind

- im Hinblick auf sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind

(b) Im Rahmen der Verarbeitungstätigkeit bei den beteiligten Personen der Brauerei Schimpfle GmbH in den Folgemaßnahmen werden voraussichtlich folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:

-im Hinblick auf Personen, die Gegenstand einer möglichen Meldung sind

-im Hinblick auf sonstige Personen, die von einer möglichen Meldung betroffen sind

9. Quelle der personenbezogenen Daten

Die Meldestelle erhält die personenbezogenen Daten in der Regel durch die hinweisgebende Person. Darüber hinaus dürfen bei der Durchführung der Folgemaßnahmen im Sinne von § 18 HinSchG neue personenbezogene Daten erhoben und weiterverarbeitet werden.

10. Betroffenenrechte

(1) Recht auf Auskunft: Sämtliche Personen, deren Daten im Rahmen des Verfahrens von der Brauerei Schimpfle GmbH verarbeitet werden (z. B. der Hinweisgeber, die betroffene Person oder die bei der Aufklärung mitwirkenden Personen), haben grundsätzlich das Recht, von dieser nach Art. 15 DS-GVO Auskunft über die hierzu von ihr gespeicherten Daten und weitere Informationen, wie z. B. die Verarbeitungszwecke oder die Empfänger der Daten zu verlangen. Das Recht besteht nicht, wenn durch die Auskunft Informationen offenbart werden würden, die wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geheim gehalten werden müssen. Das Recht auf Auskunft muss bei dem Hinweisgeberbeauftragten und der Brauerei Schimpfle GmbH jeweils einzeln geltend gemacht werden, da weder der Hinweisgeberbeauftragte noch die Brauerei Schimpfle GmbH Einflussnahmemöglichkeit auf die Datenverarbeitung des Anderen hat.

(2) Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung: Sämtliche Personen, deren Daten im Rahmen des Verfahrens von der Brauerei Schimpfle GmbH verarbeitet werden (z. B. der Hinweisgeber, die betroffene Person, die Mittler oder andere bei der Aufklärung mitwirkende Personen), haben das Recht auf Berichtigung ihrer unrichtigen Daten, das Recht auf deren Vervollständigung, das Recht, die Sperrung ihrer Daten oder deren Löschung zu verlangen, sofern dafür die Voraussetzungen nach Art. 16 ff. DS-GVO vorliegen. Ein Löschungsverlangen ist z.B. berechtigt, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder diese für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Das Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung muss bei dem Hinweisgeberbeauftragten und der Brauerei Schimpfle GmbH jeweils einzeln geltend gemacht werden, da weder der Hinweisgeberbeauftragte noch die Brauerei Schimpfle GmbH Einflussnahmemöglichkeit auf die Datenverarbeitung des Anderen hat.

(3) Widerrufs- und Widerspruchsrechte: Erfolgt die Verarbeitung von Daten auf Grundlage einer Einwilligung, kann diese grundsätzlich jederzeit ohne Begründung widerrufen werden. Das Recht auf Widerruf- und Widerspruch muss bei dem Hinweisgeberbeauftragten und der Brauerei Schimpfle GmbH jeweils einzeln geltend gemacht werden, da weder der Hinweisgeberbeauftragte noch die Brauerei Schimpfle GmbH Einflussnahmemöglichkeit auf die Datenverarbeitung des Anderen hat.

(4) Werden Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen der Brauerei Schimpfle GmbH verarbeitet, kann die von dieser Verarbeitung betroffene Person jederzeit aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung ihrer Daten bei der Brauerei Schimpfle GmbH Widerspruch einlegen. Dieses wird dann entweder überwiegende schutzwürdige Gründe, die die Verarbeitung erlauben, nachweisen oder sie verarbeitet die Daten nicht mehr. Für die Zeit dieser Überprüfung erfolgt eine Sperrung der Daten für diese Zwecke. Der Widerspruch muss bei dem Hinweisgeberbeauftragten und der Brauerei Schimpfle GmbH jeweils einzeln geltend gemacht werden, da weder der Hinweisgeberbeauftragte noch die Brauerei Schimpfle GmbH Einflussnahmemöglichkeit auf die Datenverarbeitung des Anderen hat.

(5) Beschwerderecht: Sowohl der Hinweisgeber als auch die betroffene Person kann sich bei Hinweisen auf Verletzung seiner Rechte in dem Meldestellenverfahren oder wenn er/sie die durchgeführten Ermittlungen für fehlerhaft bzw. unzureichend hält bzw. nach seiner/ihrer Auffassung im Rahmen der Ermittlungen ungerechtfertigt benachteiligt wird an den Hinweisgeberbeauftragten, die Geschäftsführung der Brauerei Schimpfle GmbH oder deren Ansprechpartner für Folgemaßnahmen wenden. Die erforderlichen Maßnahmen zur Überprüfung der Angelegenheit werden in diesem Fall eingeleitet und der Beschwerdeführer entsprechend informiert.

(6) Datenschutzaufsichtsbehörde: Sofern ein Betroffener der Ansicht ist, dass die Brauerei Schimpfle GmbH die Daten nicht im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht verarbeitet, kann er sich an den Datenschutzbeauftragten an die unter 1. Bezeichneten Kontaktdaten wenden.

Alternativ kann er Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen. Die Beschwerde kann insbesondere gegenüber einer Behörde in dem Mitgliedsstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder dem Ort des mutmaßlichen Verstoßes erfolgen.

Stand November 2023

Wilkommen bei Schimpfle.