Ihre Unterstützung im Hinweisgebersystem der Brauerei Schimpfle GmbH & Co. KG

 

Warum brauchen wir Ihre Unterstützung?

Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können.

Durch Ihren Hinweis ermöglichen Sie uns, Kenntnis von möglicherweise schädigenden Verhaltensweisen zu erlangen. Rechtswidriges Verhalten kann durch Ihren Hinweis frühzeitig aufgedeckt werden und damit ein Eintritt eines drohenden Schadens möglicherweise verhindert werden.

Was melden Sie?

Es sollen nur solche Hinweise abgegeben werden, bei denen Sie im guten Glauben sind, dass die von Ihnen mitgeteilten Tatsachen zutreffend sind, da nur in diesen Fällen ein Schutz des Meldenden besteht. Die meldende Person ist nicht im guten Glauben, wenn ihr bekannt ist, dass eine gemeldete Tatsache unwahr ist. Bei Zweifeln sind entsprechende Sachverhalte nicht als Tatsache, sondern als Vermutung, Wertung oder als Aussage anderer Personen darzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich ein Hinweisgeber strafbar machen kann, wenn er wider besseren Wissens unwahre Tatsachen über andere Personen behauptet.

Wir bitten um Verständnis, dass das Hinweisgeberportal nur zur Meldung von rechtswidrigem Verhalten genutzt werden soll. Allgemeine Beschwerden sowie Produkt- und Serviceanfragen werden nicht bearbeitet.

Gegenstand einer Meldung können gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz sein:

1. Verstöße, die strafbewehrt sind,

2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,

3. sonstige bestimmte Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der europäischen Union gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Hinweisgeberschutzgesetz.

Können Sie auch anonym melden?

Sie können auch ohne Nennung Ihres Namens Hinweise absenden.

Bitte beachten Sie, wenn Sie anonym melden wollen, dass nur bei einer Meldung über das Meldeportal, siehe unten, Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung, Nachfrage oder letztlich Sachstandsmitteilung innerhalb von 3 Monaten möglich sind.

Wenn Sie anderweitig anonym Kontakt aufnehmen oder melden, kann unser Hinweisgeber-Beauftragter diese Kommunikationspflicht mit Ihnen nur erfüllen, wenn Sie regelmäßig nachfragen. Ist Ihnen also nicht möglich oder nicht gewünscht, sich zu erkennen zu geben, was wir akzeptieren, bitten wir innerhalb von 7 Tagen nachzufragen, ob Ihr Hinweis eingegangen ist und am Ende der 3 Monate ebenso nachzufragen, was auf den Hinweis hin unternommen wurde.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie nicht von einer Firmen-E-Mail-Adresse schreiben, da dies eventuell in den Systemen Ihrer Firma automatisch protokolliert wird.

Wohin melden Sie?

Bitte melden Sie an unseren Ombudsmann:

Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schmid

Katharinengasse 11b

86150 Augsburg

E-Mail: hinweisgeber@schmid-frank.de

Hinweisgeberportal sowie webbasierte und verschlüsselte Übertragung über: https://schmid-frank.whizzla.com/

Hier haben Sie die Möglichkeit, Dokumente und Chatnachrichten verschlüsselt zu übermitteln. Der Besuch der Webseite ist für niemanden nachvollziehbar.

Gemäß § 13 Abs. 2 HinSchG kann eine Meldung auch an einen externen Meldekanal erfolgen. Der Bund errichtet gem. § 19 Abs. 1 HinSchG beim Bundesamt für Justiz eine Stelle für externe Meldungen (externe Meldestelle des Bundes). Weitere Meldestellen sind gem. § 21 Abs. 1 HinSchG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und gem. § 22 Abs. 1 HinSchG das Bundeskartellamt. Meldestellen europäischer Organe und Organisationen sind die Europäische Kommission, das Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, die Europäische Agentur für Flugsicherheit, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und die Europäische Arzneimittel-Agentur.

Wie geht es nach der Meldung weiter?

Die Hinweisgeberbeauftragte nimmt Ihren Hinweis auf, fertigt einen schriftlichen Bericht an und übermittelt diesen an die Ansprechpartner der Brauerei Schimpfle GmbH & Co. KG, die für Aufklärungsmaßnahmen und interne Ermittlungen eigenverantwortlich zuständig sind.

Wie Ihre personenbezogenen Daten geschützt sind und vertrauliche behandelt werden, lesen Sie unter „Datenschutzrechtliche Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Hinweisgebersystem

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Ihre Brauerei Schimpfle

Wilkommen bei Schimpfle.